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Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftregister


Leistungsbeschreibung

Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

  • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
  • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
  • Geschlecht der Lebenspartner
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit

Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt in der Regel durch das Standesamt, welches das zu Grunde liegende Register führt.

  • Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
  • Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
  • Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.

als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.

als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis zur Antragsberechtigung

als andere Person:

  • Nachweis zur Identität 
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

Abgabe: 7,50 EUR
Für jedes weitere Exemplar der Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen nötig: 

Die Möglichkeit von Onlineverfahren variiert je nach Standesamt.

Fachbereich II - Bürger und Soziales - Standesamt

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport