Anmeldung eines Osterfeuers


Leistungsbeschreibung


Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss dieses bis spätestens zum 14.03.2024 beim Ordnungsamt anmelden.

 

Sollten bei einem öffentlichen Osterfeuer noch Getränke und/oder Speisen angeboten werden, muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Gaststättenanzeige gestellt werden.

Die Brennstellen werden von der Feuerwehr kontrolliert. Sollten Sie Fragen zum Osterfeuer haben, stehen Ihnen die Kollegen vom Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und haben eine lange Tradition. In vorchristlicher Zeit wurden im Frühjahr Feuer entzündet, um den Winter zu vertreiben. Früher wurde das Osterfeuer von der Gemeinde immer an ein- und demselben Platz bereitet. Heute werden sie meist von Feuerwehren, Vereinen oder Privatpersonen organisiert. Charakter eines Osterfeuers ist aber immer, dass dieses für jedermann öffentlich zugänglich ist.

Amt/Fachbereich


Fachbereich II - Ordnungsamt

Kontakt

  • Gemeinde Westoverledingen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Santjer
  • Sachbearbeiter Frau Beening